SMA

Splittmastixasphalt

Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt wurden in den sechziger Jahren entwickelt und sind entsprechend dem geltenden Regelwerk hohlraumarme Gemische, welche auf Straßen aller Belastungsklassen eingesetzt werden können und eine sehr hohe Verformungsbeständigkeit aufweisen. Splittmastixasphalt besteht im Wesentlichen aus einem Korngerüst aus überwiegend groben Gesteinskörnungen und verhältnismäßig geringem Anteil an feinen Gesteinskörnungen. Die Gesteinskörnungen sind ineinander verspannt und mit Bindemittel, Füller und stabilisierenden Zusätzen verklebt. Der Einbau erfolgt heiß mit einem Straßenfertiger. Die Wahl der Nennkorngröße ist abhängig von der vorhandenen Verkehrsbelastung und der verfügbaren Einbauhöhe. Zum Einsatz kommen in der Regel Splittmastixasphaltdeckschichten mit einem Größtkorn von 5 mm, 8 mm und 11 mm. Die Einbaumenge liegt – in Abhängigkeit vom gewählten Größtkorn - zwischen 50 und 100 kg/m², was einer Einbaudicke von 2,0 bis 4,0 cm entspricht.

Lärmminderung und Dauerhaftigkeit

Splittmastixasphaltdeckschichten können grundsätzlich auf allen Arten von Straßen eingesetzt werden. Bedingt durch die Oberflächenstruktur des Mischgutes wird eine Minderung des Rollgeräusches bewirkt, so dass diese Deckschichtart auch zur Lärmminderung eingesetzt werden kann. Es liegt eine Zuordnung eines Lärmminderungswertes gemäß RLS90 vor. Dieser beträgt -2 dB (A) bei einer Geschwindigkeit > 60 km/h für einen Splittmastixasphalt mit einem Größtkorn von 8 mm oder 11 mm. Die Dauerhaftigkeit von Splittmastixasphaltdeckschichten kann mit ca. 15 Jahren angesetzt werden.

Einsatzbereiche

Diese Bauweise wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt und kann grundsätzlich auf Straßen aller Belastungsklassen eingesetzt werden, wobei der Einsatz erst ab der Belastungsklasse 3,2 empfohlen wird. Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächen aus Asphalt – ZTV Asphalt-StB 07/13, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen-befestigungen – Asphaltbauweisen ZTV BEA-StB 09 und die Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen – TL Asphalt-StB 07/13.