Lärm

Lärm: Ein Mann hält sich die Hände vor den Kopf.
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Lärm: Beeinträchtigung der Gesundheit

Lärm ist jede Art von Schall, der stört, belästigt oder die Gesundheit beeinträchtigen kann (WHO, 1972). Dabei hängt es auch von der Einstellung zur Geräuschquelle, der Geräuschempfindlichkeit der Betroffenen, der Informationshaltigkeit und Bedeutung des Geräusches, den Vorlieben und der Stimmung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden.

Lärmquellen im Vergleich

  • 140 dB (A): Gewehrschuss
  • 130 dB (A): Düsenjäger
  • 120 dB (A): Kettensäge
  • 110 dB (A): Autohupee
  • 100 dB (A): Disco
  • 90 dB (A): Lastwagen
  • 80 dB (A): Presslufthammer
  • 75 dB (A): Verkehrslärm
  • 70 dB (A): Rasenmäher
  • 60 dB (A): Gruppengespräch
  • 55 dB (A): normales Gespräch
  • 50 dB (A): Regen4
  • 40 dB (A): leise Musik
  • 30 dB (A): Flüstern
  • 20 dB (A):Ticken einer Armbanduhr
  • 10 dB (A):Atmen

Akustische Grundlagen

Bezüglich der akustischen Grundlagen wird auf die einschlägige Literatur und das Internet verwiesen (z.B. LGL, LfU-Umwelt-Wissen). Bezogen auf den Straßenverkehr sind folgende Zusammenhänge von besonderer Bedeutung: Für Verständnis und Beurteilung von Straßenverkehrslärm ist die Kenntnis von Regeln zur Berechnung von Schalldruckpegeln unverzichtbar. Der Schalldruckpegel L [dB] ist das logarithmierte Verhältnis eines Schalldruckes p zum Bezugsschalldruck p0 = 20 µPa. Es sind besondere Berechnungsregeln zu beachten. Folgende Kennwerte der Schallwahrnehmung lassen sich feststellen:

  • Bei mehreren Schallquellen werden die Schalldruckpegel nicht arithmetisch, sondern logarithmisch addiert, d.h. zwei gleichlaute Geräuschquellen verursachen einen um 3 dB(A) höheren Pegel als nur eine von ihnen. Das bedeutet, verdoppelt sich die Verkehrsstärke, dann führt das zu einer Schalldruckpegelerhöhung um 3 dB(A).
  • Rechenbeispiel: 50 dB(A) + 50 dB(A) = 53 dB(A)
  • Um eine Lautstärkeverdoppelung oder Lautstärkehalbierung hervorzurufen muss der Schalldruckpegel um etwa 10 dB(A) erhöht oder gesenkt werden.
  • Straßen werden als Linienschallquellen angesehen; hier ergibt sich bei Halbierung oder Verdoppelung des Abstands eine Pegeldifferenz von 3 dB(A) bzw. -3 dB(A).
  • Für eine Punktschallquelle oder einzeln vorbeifahrenden Fahrzeugen gilt, dass sich bei Abstandsverdoppelung der Schalldruckpegel um 6 dB(A) verringert. Umgekehrt gilt, dass sich bei einer Halbierung des Abstandes zur Schallquelle der Pegel um 6 dB(A) erhöht.
  • Bei zunehmenden Abständen zur Schallquelle haben Witterungseinflüsse wie Wind oder Temperaturverteilung große Auswirkungen auf den Schalldruckpegel. So kann dieser bei einem Abstand von 200 m um bis zu 20 dB(A) schwanken. Daher wird der Lärmpegel bei Straßenplanungen berechnet und nicht gemessen.
  • Im fließenden Verkehr bei gleicher Geschwindigkeit sind die Lkw um ca. 10 dB(A) lauter als die Pkw.
Wahrnehmung des Schall
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